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Eine Sektionschefsgattin aus Wien war in Seewalchen Sornmergast und schickte ihre Köchin zum Fleischhauer um ein schönes Stück Lungenbraten. Der Fleischer verrechnete 5 Kronen für das Kilo. Die Sektionschefsgattin war über diesen Preis entsetzt und hielt dem Fleischer vor, dass die Preise jetzt von den Behörden festgesetzt würden. Aber der Fleischer meinte, wer das beste Stück Fleisch wolle, müsse eben dafür bezahlen. Er wurde aber wegen Preistreiberei angezeigt und vor dem Gericht in Vöcklabruck wurde
ihm der einschlägige Gesetzespassus unter die Nase gerieben: Wer in Ausnutzung der außergewöhnlichen Verhältnisse für unentbehrliche Bedarfsgegenstände offenbar übermäßige Preise fordert, wird mit Arrest bis zu sechs Monaten bestraft und kann noch zu einer zusätzlichen Geldstrafe verurteilt werden.
Aber, erwiderte der Verteidiger, der Lungenbraten sei ja kein unentbehrlicher Bedarfsgegenstand, was dem Gericht einleuchtete, das den Fleischhauer daraufhin freisprach.

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Aus „Trauriger Fasching,
blutige
Ostern“ von Franz Steinmaßl
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